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Kaufvertrag Seite 1 Korrigiert KI Sw

Das Geschäftsjahr

2023

GB2023 Juen Tobler Sw

Das Vorwort

grundsolide

Giesshuebel2

Das Jubiläum

ausdauernd

HGC Lausanne Historisch 16 9

Die HGC im Lauf der Zeit

beweglich

Teile VR Und Martin Totale Quer Scharf 1 (1)

Die HGC heute

bodenständig

IMG 1611 (1)

Der Verwaltungsrat

geradlinig

Direktion Totale Quer Scharf 1

Die Direktion

zielgerichtet

Aus Den Direktionen 3 Sw

Die Abteilungen

kollegial

B Alterhgclastwag N 000965

Die Philosophie

aufmerksam

Giesshübel

Der Finanzbericht

ausgeglichen

D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder, bewertet zu Nominalwerten.

Wertschriften
Kotierte Wertschriften und durch Dritte verwaltete Portefeuilles werden zu Börsenkursen am Bilanz-Stichtag bewertet. Nicht kotierte Wertschriften sind zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Die Berechnung der Wertberichtigung (Delkredere) erfolgt mittels Einzelwertberichtigung aufgrund spezifischer Bonitäts- und Altersrisiken sowie einer Pauschalwertberichtigung auf dem Restbetrag, die auf Erfahrungswerten basieren.

Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Risiken, die im Zusammenhang mit schwer verwertbaren Beständen oder solchen mit langer Lagerdauer entstehen, werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Anschaffungskosten beinhalten den Anschaffungspreis sowie die Anschaffungsnebenkosten (wie Transportkosten, Speditions- und Abladekosten, Eingangszölle, Provisionen, etc.) nach Abzug von Anschaffungspreisminderungen (wie Rabatte, Skonti, Rückvergütungen etc.).

Finanzanlagen
Die Finanzanlagen umfassen langfristig gehaltene Wertschriften, nicht konsolidierte Beteiligungen und Darlehen. Die Wertschriften werden zu Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bewertet. In den Finanzanlagen werden zudem mit Verwendungsverzichten belastete Arbeitgeberbeitragsreserven erfasst.

Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen und der zu Renditezwecken gehaltenen Grundstücke und Bauten erfolgt zu Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die Anlagen, die sich im Bau befinden, beinhalten die aufgelaufenen aktivierbaren Projektkosten zu Sachanlagen. Nicht aktivierbare Aufwendungen werden perioden- und sachgerecht der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen vom Anschaffungswert und werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer vorgenommen. Die erste Abschreibung erfolgt ab Inbetriebnahme, ab Fertigstellung oder zum Zeitpunkt des Eigentumüberganges pro rata temporis.

Sachanlagen Anzahl Jahre
Grundstücke unlimitiert
Bauten 40-50
Einrichtungen / Installationen 4-15
Fahrzeuge 5-10
IT-Hardware 3-8
Übrige Sachanlagen 5-8

Immaterielle Anlagen
Unter den immateriellen Anlagen wird Software bilanziert. Software wird linear über die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 - 8 Jahren abgeschrieben.

In Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 30 wird der Goodwill direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und einer erfolgswirksamen Abschreibung über die Nutzungsdauer von 5 Jahren werden im Anhang Punkt F dargestellt.

Wertbeeinträchtigungen (Impairment)
Die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen. Liegen Hinweise einer nachhaltigen Wertverminderung vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt (Impairment-Test). Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird durch ausserplanmässige Abschreibungen eine erfolgswirksame Anpassung vorgenommen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Bewertung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nominalbetrag.

Vorsorgeverpflichtungen
Die HG COMMERCIALE - Gruppe trägt die Kosten der beruflichen Vorsorge sämtlicher Mitarbeitenden sowie ihrer Hinterbliebenen gemäss den geltenden Vorsorgereglementen. Alle Vorsorgepläne unterstehen dabei ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Vorsorgeverpflichtungen sowie das der Deckung dienende Vermögen sind in rechtlich selbständigen Stiftungen oder Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften ausgegliedert. Die Organisation, die Geschäftsführung und die Finanzierung der Vorsorgepläne richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, den Stiftungsurkunden sowie den gültigen Vorsorgereglementen. In der Konzernrechnung wird jährlich beurteilt, ob aus einem Vorsorgeplan aus Sicht des Unternehmens ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge oder Jahresrechnungen, welche nach Swiss GAAP FER 26 erstellt werden. Davon ausgehend wird je Vorsorgeplan der wirtschaftliche Nutzen oder die wirtschaftliche Verpflichtung ermittelt und soweit erforderlich bilanziert. Die Differenz zum entsprechenden Wert der Vorperiode wird in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Allfällige Arbeitgeberbeitragsreserven werden als Aktivum erfasst.

Rückstellungen
Rückstellungen sind auf Ereignisse in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtungen, deren Höhe und/oder Fälligkeiten ungewiss, aber schätzbar sind. Eine solche Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren und begründet eine Verbindlichkeit. Wo zukünftige Kosten aus rechtlichen oder faktischen Gründen anfallen, werden die geschätzten Kosten im erwarteteten Ausmass zurückgestellt.

Nettoerlös und Realisierung von Erträgen
Der Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen umfasst den Handelsertrag sowie den Factoring- und Zementumsatz.

Handelserträge werden im Allgemeinen erfasst, sobald die Abholung respektive Lieferung der Waren erfolgt ist und Nutzen und Gefahr übergegangen sind. Die Verbuchung der Dienstleistungserträge als Teil der Handelserträge erfolgt in der Periode, in der die Dienstleistungen erbracht wurden. Beim Factoring werden die Provisionen als Nettoerlös erfasst.

Der Ausweis der Erträge erfolgt abzüglich allfälliger Wertberichtigungen und Erlösminderungen.

Betriebsfremde Positionen
Zum betriebsfremden Ergebnis gehören Aufwendungen und Erträge, die aus Ereignissen oder Geschäftsvorgängen entstehen, welche sich klar von den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten unterscheiden.

Ausserordentliche Positionen
Als ausserordentliche Positionen gelten Aufwendungen und Erträge, welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit äusserst selten anfallen und nicht voraussehbar sind.

Steuern
Die Ertragssteuern werden periodengerecht erfasst und sind auf dem Ergebnis des Geschäftsjahres berechnet. In der Konzernrechnung werden Rückstellungen für latente Steuern gebildet, welche sich durch zeitlich beschränkte Abweichungen zwischen Konzern- und steuerlicher Bewertung in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften ergeben. Steuerlich verwendbare Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.

Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung basiert auf dem Fonds «Netto-Flüssige Mittel», welcher sich wie folgt zusammensetzt: Flüssige Mittel (ohne Wertschriften) abzüglich kurzfristige Finanzverbindlichkeiten.

Nahestehende Personen
Die im Anhang verwendete Bezeichnung «Nahestehende» umfasst assoziierte Gesellschaften und übrige nahestehende Personen. Sämtliche geschäftlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften basieren auf marktüblichen Vertragsformen und Konditionen. Die Bestandesposten gegenüber assoziierten Gesellschaften sind in den jeweiligen Positionen im Anhang dargestellt.